AnzeigeAdvertorial · Informationsangebot von Booqsi (N&V Accounting OÜ) Keine Behörde, keine Steuerberatung · Stand: 3. September 2026
Homeoffice · Arbeitsweg · Werbungskosten
Homeoffice

Diese Arbeitstage können mehr wert sein als gedacht

Für qualifizierende Homeoffice-Tage sieht das Einkommensteuerrecht eine Tagespauschale von 6 Euro vor, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Warum das ein echter steuerlicher Wert ist, aber keine Auszahlung, und weshalb erst die gesamten Werbungskosten entscheiden.

Booqsi Redaktion · Stand: 01.09.2026 · 11 Minuten Lesezeit
Frau arbeitet am Küchentisch am Laptop, im Hintergrund ein Wandkalender mit markierten Tagen
Werbungskosten
1.230 Euro bekommt jeder Arbeitnehmer. Erst darüber wird gerechnet.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird automatisch berücksichtigt, ohne einen einzigen Beleg. Deshalb wirken sich Werbungskosten erst aus, wenn die Gesamtsumme diese Schwelle übersteigt. Wie man die eigene Summe realistisch einschätzt.

Arbeitsweg
Was der Weg ins Büro steuerlich zählt, wenn man ihn nicht jeden Tag fährt

Seit 2026 gelten 38 Cent je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer, aber nur für Tage, an denen der Weg tatsächlich zurückgelegt wurde. Wie die Rechnung bei hybrider Arbeit aussieht.

Steuererklärung
Wer die Erklärung abgeben muss, wer darf und wie lange Zeit bleibt

Für die meisten Arbeitnehmer ist die Steuererklärung freiwillig und kann vier Jahre rückwirkend abgegeben werden. Wann eine Pflicht besteht, welche Fristen gelten und wie die Abgabe über ELSTER abläuft.

Kurz gerechnet
6 €

je qualifizierendem Kalendertag in der häuslichen Wohnung als Werbungskosten, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Ein steuerlicher Abzugsbetrag, keine Auszahlung. Ob er sich auswirkt, hängt von den gesamten Werbungskosten und dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab.

Quelle: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG, § 9a EStG. Vereinfachte Darstellung, keine persönliche Berechnung.
Homeoffice

Warum zwanzig Minuten E-Mails am Abend noch keinen Homeoffice-Tag ergeben

Die Tagespauschale gilt nur für Kalendertage, an denen die Arbeit überwiegend zuhause stattfand und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde. Was das für Bürotage mit Nacharbeit, halbe Tage und Wochenendarbeit bedeutet.

Stand: 27.08.2026 · 8 Minuten Lesezeit
Weitere Beiträge
Alle Inhalte frei zugänglich, ohne Anmeldung
Werbungskosten
Der Monitor steckt nicht in den sechs Euro
Stand: 28.08.2026 · 8 Min.
Werbungskosten
Zwanzig Euro im Monat, ohne einen einzigen Beleg
Stand: 23.08.2026 · 7 Min.
Homeoffice
Der Küchentisch reicht. Das Arbeitszimmer ist eine andere Regel.
Stand: 22.08.2026 · 8 Min.
Steuererklärung
Warum 300 Euro Werbungskosten nicht 300 Euro Erstattung sind
Stand: 21.08.2026 · 8 Min.
Arbeitsweg
Derselbe Kalendertag kann nicht beides sein
Stand: 20.08.2026 · 8 Min.
Homeoffice
Wie man Homeoffice-Tage so festhält, dass sie im nächsten Frühjahr noch nachvollziehbar sind
Stand: 18.08.2026 · 8 Min.
Werbungskosten
Was außer dem Arbeitsweg noch als Werbungskosten in Frage kommt
Stand: 16.08.2026 · 8 Min.
Arbeitsweg
Wo der Arbeitsweg aufhört und die Dienstreise beginnt
Stand: 14.08.2026 · 8 Min.
Steuererklärung
Wer nicht bis zum nächsten Frühjahr warten will
Stand: 12.08.2026 · 7 Min.
Die vier Bereiche

Formen und Farben ordnen jeden Beitrag einem der vier Bereiche zu: Kreis, Quadrat, Dreieck, Bogen.

Berufliche Ausgaben besser verstehen. Kostenfrei, einmal im Monat.

Der Booqsi Ratgeber erklärt jeweils ein Thema aus den vier Bereichen dieser Website in verständlicher Sprache und mit Quellenangabe. Keine Produktangebote, keine Vermittlung, keine Weitergabe Ihrer Adresse an Dritte.

  • Homeoffice: welche Tage zählen und wie man sie festhält
  • Werbungskosten: Arbeitsmittel, Telefon, Fortbildung und der Pauschbetrag
  • Arbeitsweg: Entfernungspauschale und Dienstreisen bei hybrider Arbeit
  • Allgemeine Steuerthemen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Anmeldung ist freiwillig; alle Beiträge sind ohne Anmeldung vollständig lesbar. Der Ratgeber ist keine Steuerberatung, erstellt keine Steuererklärung, beantragt keine Erstattung und garantiert keinen steuerlichen Vorteil.

Bestätigung per E-Mail (Double-Opt-in). Abmeldung jederzeit über den Link am Ende jeder E-Mail.